Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die
Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Enbiem GmbH schriftlich bestätigt werden. Durch das Beanspruchen einer von Enbiem GmbH angebotenen Dienstleistung (Dienstleistungen), erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Form auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Enbiem GmbH erbringt Dienstleistungen im Webdesign- und Softwarebereich. Insbesondere werden Online- Applikationen und Webseiten angeboten. Ausserdem bietet Enbiem GmbH Produkte im Grafikbereich wie das Design von Logos oder Flyern an.
- Zahlungskonditionen und Preise
1.1 Offerte
Die erste Besprechung (Beratungsgespräch) für einen Auftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien. Offerten sind für beide Parteien unverbindlich und haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 10 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbar wurde. Die Preise in den Offerten verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Offerte wird durch die Auftragsbestätigung vor Auftragsbeginn in einen Vertrag umgewandelt.
1.2 Preise
Es gelten die auf der Offerte ersichtlichen Preise für die aufgeführten Dienstleistungen und für die wiederkehrenden Kosten, sowie die Konditionen der AGBs. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von CHF 120 pro Stunde ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach demselben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt.
1.3 Rechnung
Rechnungen werden jeweils nach Übergabe des Auftrags erstellt und elektronisch dem Kunden zugesandt. Bei Terminverschiebungen seitens des Kunden kann Enbiem GmbH Zwischenrechnungen erstellen. Enbiem GmbH behält sich vor, den Gesamtbetrag vor dem Projektstart in Rechnung zu stellen.
1.4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Wird die Zahlung nicht zum vereinbarten Zahlungsziel geleistet, gerät der Schuldner ohne Mahnung in Verzug. Ab der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.- pro weitere Mahnung in Rechnung gestellt. Nach drei erfolgslosen Zahlungsaufforderungen gibt Enbiem GmbH den Fall an das zuständige Betreibungsamt weiter, wodurch weitere Kosten entstehen können. Enbiem GmbH kann, nach erfolgloser erster Mahnung per Brief oder E-Mail, die Leistungserbringung unterbrechen, insbesondere die Webseite offlineschalten.
1.5 Wiederkehrende Kosten
Die wiederkehrenden Kosten treten ab dem Datum der Annahme der Offerte in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an. Enbiem GmbH ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die Webseite nicht aufgeschaltet wird oder werden soll. Sollten Anzeichen vorliegen, dass der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig werden könnte, ist Enbiem GmbH berechtigt, die offenen jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.
1.6 Vertragsdauer
Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die initiale Vertragslaufzeit für wiederkehrende Kosten ein Jahr. Die Vertragslaufzeit wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern Enbiem GmbH nicht 90 Tage vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail vorliegt.
1.7 Reisekosten und Spesen
Sofern nicht anders festgehalten, werden Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Biel nach Aufwand (Bahn 1. Klasse bzw. Auto CHF 0.85 pro km verrechnet)
1.8 Annullierung
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber annulliert, so sind alle auflaufenden Stunden zu entgelten. Der Auftragsgeber verliert jegliches Nutzungsrecht (Punkt 2.4) an die durch Enbiem GmbH zur Verfügung gestellten Tools (CMS etc.)
1.9 Eigenwerbung
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Enbiem GmbH die für den Kunden erstellte Webseite bei Bedarf als Referenz in ihrer Webseite oder für Offerten ausstellt. Der Kunde gestattet Enbiem GmbH, einen Link auf die eigene Webseite anzubringen. In der Regel wird dieser Link oder das Logo in der Fusszeile der Webseite platziert und auf die eigene Webseite verlinkt.
- Rechte und Pflichten Enbiem GmbH
2.1 Browserkompatibilität
Enbiem GmbH gewährleistet, dass alle Webseiten mit modernen Browsern (beispielsweise Firefox, Google Chrome, Safari, etc.) kompatibel sind. Für alle älteren Versionen von Internet Explorer besteht keine garantierte Kompatibilität. Die neuste Version von Internet Explorer stellt hierbei eine Ausnahme dar.
2.2 Mängelgewährung
Mängel, welche zugesicherte Eigenschaften betreffen, werden, sofern sofort gerügt, von Enbiem GmbH mittels kostenloser Nachbesserung behoben. Als Mängel gilt ein Umstand, der entweder zu einer erheblichen Funktionsstörung beiträgt, oder die wesentliche Funktion des Produktes beeinträchtigt. Mängel, welche nicht durch Enbiem GmbH zu verschulden sind, wie Störungen beim ISP (Internet Service Provider) oder weiteren Ausfällen von durch Enbiem GmbH genutzte Dienstleistungen werden von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
2.3 Urheberrecht Webdienstleistungen
Das Nutzungs- und Urheberecht aller durch Enbiem GmbH erbrachten Dienstleistungen, welche individuell und Kundenbezogen erbracht wurden, liegt ab Zeitpunkt des Projektabschlusses beim Kunden.
2.4 Nutzungsrecht & Urheberrecht Enbiem GmbH Content Management System (CMS)
Da Software ein immaterielles Gut ist, beschafft sich der Kunde jeweils nur das Nutzungsrecht des von Enbiem GmbH zur Verfügung gestellten CMS (Content Management System). Insbesondere der Programmiercode, das CMS, sowie alle textlichen, grafischen, fotografischen Erzeugnisse sind geistiges Eigentum von Enbiem GmbH und dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Deren Weiterverwendung bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Enbiem GmbH. Das Nutzungsrecht gilt auf Dauer des Bestandes der von Enbiem GmbH erstellten Webseite.
2.5 Haftungsausschluss
Enbiem GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe und haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
2.6 Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche gegen Enbiem GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Enbiem GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Höhe nach ist die Haftung von Enbiem GmbH beschränkt auf die vergleichbaren Geschäfte dieser Art, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung werden für Enbiem GmbH ausgeschlossen, wenn die Haftung nicht aus einer Verletzung der Erfüllung des Vertragszweckes ist.
2.7 E-Mail und Hosting
Enbiem GmbH stellt jedem Kunden pro Domain ein Hosting (inklusive Mailhosting) von insgesamt 1 GB kostenlos zur Verfügung. Enbiem GmbH bestimmt dabei die Wahl des Hostinganbieters, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Integraler Bestandteil sind dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hostinganbieters. Bei Überbeanspruchung wird der Kunde gemahnt und innert Monatsfrist zur Reduzierung gebeten. Enbiem GmbH ist berechtigt, die Hostingleistung unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu künden.
2.8 Suchmaschinen
Enbiem GmbH garantiert keinen Erfolg der Verbesserung der Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt auf welche Enbiem GmbH keinen Einfluss besitzt.
2.9 Werbung
Falls keine anderen Abmachungen schriftlich getroffen werden, ist Enbiem GmbH berechtigt, nach Abschluss eines Projektes, die Arbeit zu publizieren. Enbiem GmbH ist berechtigt, seinen Namen, sowie einen Link zur Webseite von Enbiem GmbH (https://enbiem.com) auf dem Projekt zu platzieren.
2.10 Support
Im Supportvertrag inklusive sind: Anpassung an Server- und PHP-Updates, Instandhaltung Ihrer
Webseite, Support (Schulung CMS), Beratung bezüglich Strukturellen Anpassungen, Änderungen an der Seite, Änderungen von Farben, Mustern, Bildern, Schriftarten, Änderungen der Elementreihenfolge, Hinzufügen / Entfernen von Unterseiten, Einfügen von Inhalten, Hinzufügen / Entfernen von E-Mail Adressen, Technischer Support.
Ausgenommen sind: Änderungen, die durch vermeidbares Fehlverhalten des Kunden oder Drittpersonen nötig werden. Änderungen, welche in der Vergangenheit explizit als unerwünscht deklariert wurden und einen Mehraufwand zur Folge haben. Änderungen, welche Features betreffen, die einen wesentlichen Bestandteil der ursprünglichen Funktionalität der Seite betreffen. Einfügen von vielen Inhalten, welche der Kunde auch selber einfügen könnte. Supportdienstleistungen dürfen das Maximum von 2 Stunden pro Monat nicht überschreiten, falls nichts anderes vereinbart wird. Der Supportvertrag wird jährlich separat verrechnet und automatisch für ein Jahr verlängert. Der Supportvertrag ist bis zu 10 Tage nach Rechnungsstellung kündbar.
2.11 Geschäftsaufgabe
Im Falle einer Geschäftsaufgabe bemüht sich Enbiem GmbH dem Kunden die Daten in geeigneter Form (CD,
USB-Stick oder ZIP-Datei) zu übermitteln, so dass dieser die Webseite eigenständig weiterführen kann.
2.12 Rechtliche Informationen zu unseren Produkten
Enbiem GmbH verkauft teilweise gebrauchte Lizenzen. Die im Shop von Enbiem GmbH erhältlichen Lizenzen für Windows sowie weitere Software sind günstig, sicher, legal und mit Aktivierungsgarantie.
2.13 Gebrauchtsoftware
Gebrauchte Software ist in der Europäischen Union sowie in der Schweiz gemäss der aktuellen Rechtsprechung freiverkäuflich, sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die notwendigen Voraussetzungen dafür lauten wie folgt:
- Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Gebieten der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräusserung in den Verkehr gebracht worden sein.
- Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht.
- Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerbenden das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen.
- Verbesserungen und Aktualisierungen, die das Vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/ Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein.
- Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
- Zudem muss der Verkäufer den Kunden zusätzlich darüber informieren, dass der Erwerb eines Produkt-Keys durch Übermittlung einer Zahlen-/ Buchstabenkombination in digitaler Form noch keine Lizenz zur rechtmässigen Nutzung des Programmes darstellt. Entsprechende Informationen finden Sie auf dieser Seite unter Ziffer 2 sowie an verschiedenen weiteren Orten auf unserer Webseite.
Enbiem GmbH achtet darauf, dass die vorangegangenen Voraussetzungen erfüllt sind und ein legaler Gebrauch der Software sichergestellt ist. Die Voraussetzungen aus der europäischen Gesetzgebung werden auch in der Schweiz eingehalten.
2.14 Übersicht der wichtigsten rechtlichen Informationen zu unseren Produkten
Es gibt sehr viele rechtliche Informationen rund um das Thema Gebrauchtsoftware. Gerne klären wir Sie über bestimmte Fragen auf. Dafür können Sie uns jederzeit via info(at)enbiem.com kontaktieren. In der Zwischenzeit finden Sie hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten rechtlichen Informationen.
- Wir bieten lediglich Produktschlüssel für die Freischaltung der jeweiligen Computerprogramme an. Dies ist noch keine Lizenz.
- Die Lizenz bildet sich erst aus der jeweiligen Installation und der infolgedessen Akzeptierung der Nutzungsbedingungen, welche das Nutzungsrecht zwischen Ihnen und des jeweiligen Herstellers regelt.
- Der Erschöpfungsgrundsatz ist in der Regel eingetreten bzw. die Lizenz „verbraucht“, sobald diese zum ersten Mal rechtmässig in Verkehr gebracht wurde. Es handelt sich beim vorliegenden Angebot um Software, welche zur zeitlich unbegrenzten Nutzung in Form eines aktivierbaren Produktschlüssels mit Downloadmöglichkeit des Programms in den Verkehr gebracht wurde. Hierfür hat Microsoft oder der jeweils andere Softwareanbieter eine angemessene Vergütung erhalten.
- Bei uns erhalten Sie Zugang zu preislich besonders attraktiven gebrauchten Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen, die rechtlich gesehen genauso zu behandeln sind wie Teile von Volumenlizenzen beim Ersterwerb.
- Alle Markennamen und Markenlogos sind registrierte Handelsmarken, deren Nutzung hier nur zur Produktbeschreibung eingesetzt wird – das Eigentumsrecht liegt beim jeweiligen Markeninhaber.
- Der erworbene Lizenzschlüssel wird dem Kunden in der Regel innerhalb von 24 Stunden zugestellt. Bei grösseren oder speziellen Lizenzbestellungen kann es sein, dass die Lieferfrist mehr als 24 Stunden dauert.
- Der Lizenzschlüssel muss durch den Kunden innerhalb von 3 Monaten aktiviert werden.
- Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Webseite zu beteiligen.
3.2 Terminverzug des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, seinerseits angegebene Termine einzuhalten sowie Anfragen von Enbiem GmbH, sei es bezüglich benötigten Materials oder anderen Angelegenheiten, innert vertretbarer Frist von maximal einer Arbeitswoche zu beantworten. Bei Überschreitung dieser Frist ist Enbiem GmbH berechtigt, Liefertermine zu verschieben.
3.2 Terminverzug seitens Enbiem GmbH
Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Enbiem GmbH übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. Enbiem GmbH haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.
3.3 Auftragsänderungen
Während der Durchführung eines Projektes ist es dem Kunden möglich, Änderungen oder Anpassungen jeglicher Art zu beantragen. Diese Dienstleistungen, welche nicht explizit zu Beginn des Projektes in der Offerte erwähnt wurden, gelten als Zusatzleistungen und werden zusätzlich verrechnet.
3.4 Printmedien
Mit dem „Gut zum Druck“ bestätigt der Kunde, dass alle abgebildeten Informationen korrekt sind und die Texte auf Rechtschreibefehler geprüft wurden. Enbiem GmbH lehnt jegliche Haftung für geringfügige Farbabweichungen für Printmedien ab. Es steht in der Pflicht des Kunden, allfällige Reklamationen beim entsprechenden Printpartner zu beanstanden und mit diesem über einen Neudruck zu verhandeln. Für allfällige Lieferverzögerungen durch den Printpartner wird keine Haftung übernommen. Der Kunde besitzt nur ein Nutzungsrecht an den Printmedien, das Urheberrecht bleibt bei Enbiem GmbH.
3.5 Unsittliche Inhalte
Enbiem GmbH behält sich das Recht vor bei unsittlichen oder unethischen Inhalten einer Webseite alle Verträge per sofort zu annullieren und die Geschäftsbeziehungen einzustellen.
3.6 Copyright
Es steht in der Verantwortung des Kunden, für jegliches Material (Texte, Grafiken etc.), welches er auf seiner Webseite publiziert, die entsprechende Copyright Rechte zu besitzen beziehungsweise die Bewilligung des jeweiligen Urhebers einzuholen. Enbiem GmbH leitet jegliche Rechtsansprüche aus Urheberechts- und Copyrightverletzungen zu Lasten des Kunden weiter. Etwaige Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.
3.7 Widerrufsrecht
Für Fernabsatzverträge, die am Telefon, im Internet oder bei einer Katalogbestellung zustande kommen, sieht das EU-Recht für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit vor, dass sich Verbraucher wieder vom Vertrag lösen können («Widerrufsrecht»). Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist am Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht gegenüber Enbiem GmbH auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür können Sie uns über die nachfolgenden Angaben kontaktieren.
Enbiem GmbH
Schlösslifeld 16
CH-2504 Biel/Bienne
Schweiz
E-Mail: info(at)enbiem.com
Telefon: +41 32 310 88 88
- Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
- Schlussbestimmungen
Im Streitfall gilt Biel/Bienne als Gerichtsstand.